Setagaya-ku erwägt, im Familienstandsregister von gleichgeschlechtlichen Paaren den Eintrag ‚Ehemann (nicht registriert)‘ zu prüfen und damit eine Gleichstellung mit eingetragenen Lebenspartnerschaften in Betracht zu ziehen.
Dies folgt dem Beispiel von Omura City und ist ein Schritt zur Wahrung der Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren sowie zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz. Gleichzeitig werden auch Diskriminierungsvorwürfe laut, z.B. in Bezug auf die Zahlung von Arbeitslosengeldern nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz.
Die gesellschaftliche Wahrnehmung von gleichgeschlechtlichen Partnern verändert sich, was auch durch Urteile des Obersten Gerichtshofs deutlich wird. Zukünftig ist mit einer Anpassung der Politik des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales und einer möglichen Gesetzesänderung zu rechnen.
Norito Hosaka, der Bürgermeister des Bezirks Setagaya in Tokio, gab am 11. im Bezirksparlament bekannt, dass er prüfen werde, ob in der Rubrik „Familienstand“ im Melderegister für gleichgeschlechtliche Paare, ähnlich wie bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Eintragungen wie „Ehemann (nicht registriert)“ usw. möglich sind. Bisher wurden gleichgeschlechtliche Paare in Setagaya-ku als „Verwandte“ eingetragen. Bürgermeister Hosaka antwortete auf eine Frage von Aya Uekawa, Bezirksabgeordneter: „Ich denke, dass dies eine dem tatsächlichen Lebensumstand der Betroffenen näherkommende Kennzeichnung wäre, und ich würde sie gerne einführen.“
Setagaya-ku und Shibuya-ku führten 2015 als erste in ganz Japan ein Partnerschaftsmodell ein, das sich inzwischen landesweit verbreitet hat. Die Frage der Kennzeichnung gleichgeschlechtlicher Paare wurde erstmals im Mai in Omura-shi, Präfektur Nagasaki, aufgeworfen, als dort ein Melderegister mit der Eintragung „Ehemann (nicht registriert)“ für ein gleichgeschlechtliches Männerpaar ausgestellt wurde. Kurayoshi-shi in der Präfektur Tottori hat ebenfalls ähnliche Maßnahmen ergriffen.
Das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales hat hingegen eine Mitteilung veröffentlicht, in der es heißt, dass bei der Zahlung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld (auch wenn im Melderegister eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingetragen ist) nur die Kosten für Einzelpersonen anerkannt werden. Dies hat zu Kritik geführt, wonach es sich um eine diskriminierende Behandlung gleichgeschlechtlicher Partner und einen Verstoß gegen das Gleichheitsrecht handle. Yasushi Miura, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, antwortete: „Gleichgeschlechtliche Partner werden nicht als Begünstigte behandelt.“ Weiter sagte er: „Unter Berücksichtigung der Prüfungssituation für andere Systeme möchte ich dies nach Bedarf im Beratungsausschuss für Arbeitspolitik diskutieren und prüfen.“
Wer Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeldgesetz hat, kann bei einem Umzug aus beruflichen Gründen die Erstattung der Fahrtkosten für sich und seine Familienmitglieder erhalten. Die Höhe der Leistungen hängt davon ab, ob der Partner rechtlich als Familienmitglied anerkannt wird. Derzeit haben nichteheliche Lebensgemeinschaften Anspruch auf diese Leistungen, gleichgeschlechtliche Paare jedoch nicht.
Keita Matsuura erhofft sich, dass die Eintragung „Ehemann (nicht registriert)“ im Melderegister für gleichgeschlechtliche Paare dazu führt, dass diese wie nichteheliche Lebensgemeinschaften behandelt werden, und hat sich bei der Stadtverwaltung erkundigt, ob eine solche Eintragung in der Rubrik „Familienstand“ möglich ist.
Keita Matsuura sagte dazu: „Ich halte die Bereitschaft, dies zu prüfen, für einen großen Fortschritt. Ich bin sehr glücklich darüber. Ich glaube, dass Omura-shi den Weg dafür geebnet hat, dass diese Prüfung positiv ausfällt, und ich bin dankbar dafür.“
Der Oberste Gerichtshof hat im März dieses Jahres entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner auch unter das Gesetz zur Gewährung von Unterstützungsgeldern an Opfer von Straftaten etc. fallen, wenn „Tatsachen vorliegen, die einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft entsprechen“. In Gemeinden im ganzen Land werden derzeit Maßnahmen ergriffen. Ebenso ist es wahrscheinlich, dass das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, das bei der Zahlung von Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld gleichgeschlechtliche Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften unterscheidet und ihnen (diskriminierend) keine Leistungen für Familienmitglieder gewährt, bald zur Überprüfung aufgefordert werden wird. Sollte es zu einem Prozess kommen, ist eine Niederlage des Ministeriums vorprogrammiert. Da die Situation im Melderegister der einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entspricht, wäre es doch ratsam, die Leistungen schnellstmöglich zu gewähren, oder?